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Service: Spendenservice

Vielen Dank, dass du die DLRG unterstützt oder es tun möchtest. Ohne Spenden wäre unsere Arbeit nicht möglich. Nur mit deiner Hilfe können wir Menschen das Leben retten.

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Vorsitzender: Ralph Meinert

Ralph Meinert

Vorsitzender

Schatzmeister: Matthias Lehmair-Tauber

Matthias Lehmair-Tauber

Schatzmeister

Transparenz: Satzung und Jahresabschlüsse

Jahresabschluss 2018

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Jahresabschluss 2019

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Jahresabschluss 2020

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Satzung Ortsverband (Stand 2009)

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Transparenz: Häufig gestellte Fragen

Wann erhalte ich meine Spendenbestätigung?

Deiner Bitte nach einer Zuwendungsbestätigung für die Unterstützung, die du uns gewährt hast, kommen wir selbstverständlich so schnell wie möglich nach. Allerdings kann die Bearbeitung aufgrund unsere ausschließlich ehrenamtlichen Tätigkeiten manchmal ein wenig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Wartezeit auf deine Spendenbestätigung länger als üblich sein, bitten wir um kurze Nachricht.

 

Wie behandelt die DLRG Verwaltungskosten?

Die Finanzierung der humanitären Arbeit der DLRG basiert auf unterschiedlichen Grundlagen. Der größte Teil der Gelder wird selbst erwirtschaftet beziehungsweise stammt von privaten Unterstützern. Wir unterscheiden zwischen Mitgliedern und Förderern (Spendern) der DLRG. 

Die Beitragsmittel der Mitglieder dienen zur Grundabdeckung aller Kosten unserer Vereinsarbeit. Spenden der Förderer finanzieren die humanitären Aufgaben der Prävention (Aufklärung und Ausbildung) und des Einsatzes (Wasserrettungsdienst und Katastrophenschutz).
Im Gegensatz zu anderen Organisationen zieht die DLRG von eingehenden Spenden keine pauschalen Anteile für Verwaltungskosten ab. 

 

Gibt es Vergütungen für Vorstände in der DLRG?

Nein, die Funktions- und Entscheidungsträger unseres Verbandes arbeiten auf allen Ebenen ausschließlich ehrenamtlich. Vergütungen oder pauschale Aufwandsentschädigungen gibt es nicht. Es werden lediglich Reisekosten und nachgewiesene Auslagen wie Porto und Telefonkosten erstattet. Auch unsere Funktionäre zahlen Mitgliedsbeiträge in den Gliederungen, in denen sie Mitglied sind.

 

Kann ich auch zweckgebunden für die DLRG spenden?

Ja, jede Spende die du leistest, ist wertvoll und unterstützt unsere Arbeit. Vermerke auf dem Zahlschein zu einer gewünschten Zweckbestimmung erreichen uns aber häufig nur unvollständig oder werden durch die automatisierte Texterfassung nicht nachvollziehbar übermittelt. Um einer gewünschten Zweckbindung in deinem Sinne nachkommen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass du uns direkt – entweder telefonisch oder schriftlich – informierst.

Deine Spende ist jedoch am wirkungsvollsten, wenn sie frei verwendbar und nicht an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Mit deiner "freien" Spende gibst du uns die Möglichkeit, unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte flexibel und bundesweit zu unterstützen sowie Rücklagen zu bilden, damit wir in besonders dringenden Situationen schnell reagieren können.

 

Weitere Fragen nehmen wir gerne unter moemlingen(at)bayern.dlrg.de entgegen.

Spenden bis einschließlich 300 Euro

Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300,00 € gilt dein Kontoauszug mit der Spendenabbuchung bzw. -überweisung als Nachweis für das Finanzamt. Im Folgenden findest du ein Schreiben der DLRG, welches du zusätzlich beim Finanzamt einreichen kannst. Alle 3 Jahre ist der DLRG Ortsverband Mömlingen verpflichtet eine Körperschaftssteuererklärung, die die Jahresabschlüsse der voran gegangenen 3 Jahre und andere Nachweise enthalten muss. Das Ergebnis der Steuerprüfung bescheinigt dann ab Erteilung die Gemeinnützigkeit für ca. 5 Jahre.

Freistellungsbescheid vom 30.11.2023 für die Jahre 2020-2022

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