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II. Zweck

Satzung DLRG Ortsverband Mömlingen e.V.

§2 Zweck

  1. Die vordringliche Aufgabe der DLRG OV Mömlingen e.V. ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen, insbesondere in der Gemeinde Mömlingen.
  2. Zu den Kernaufgaben nach Absatz 1 gehören insbesondere:
    a) Frühzeitige und fortgesetzte Information über Gefahren im und am Wasser sowie über sicherheitsbewusstes Verhalten,
    b) Ausbildung im Schwimmen und in der Selbstrettung,
    c) Ausbildung im Rettungsschwimmen,
    d) Weiterqualifizierung von Rettungsschwimmern für Ausbildung und Einsatz,
    e) Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen im Rahmen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKatSG) und im Rahmen des Bayerischen Gesetzes über den Rettungsdienst (BayRDG).
  3. Eine weitere bedeutende Aufgabe der DLRG ist die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung.
  4. Zu den Aufgaben gehören auch die
    a) Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und im Sanitätswesen,
    b) Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser,
    c) Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe
    d) Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter, insbesondere auch in den Bereichen Führung, Organisation und Verwaltung
    e) Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen innerhalb des eigenen Bereichs,
    f) Naturschutz und Umweltschutz.
  5. Die DLRG OV Mömlingen e.V. kann ein eigenes Verbandsorgan herausgeben.

§3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

  1. Die DLRG OV Mömlingen e.V. ist eine gemeinnützige, selbstständige Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel der DLRG OV Mömlingen e.V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der DLRG OV Mömlingen e.V., Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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