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Steuerliche Absetzbarkeit Mitgliedsbeitrag

Die Körperschaft (DLRG OV Mömlingen e. V.) ist durch die Bescheinigung des Finanzamt Aschaffenburg, StNr. 204/107/80314 vom 30.11.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Was heißt das?

Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag zur DLRG Mitgliedschaft wie auch separate Spenden steuerlich in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Als Nachweis zur Absetzbarkeit reicht hierfür schon der Kontoauszug bzw. Auszug aus dem Kontoauszug aus. Eine separate Spendenquittung ist erst bei Spenden von mehr als 300 Euro zur Vorlage beim Finanzamt notwendig.

Weitere Infos zu Spenden

Sollten Sie Fragen hierzu haben, schreiben Sie uns eine Email an finanzen(at)moemlingen.dlrg.de

 

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