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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Mömlingen e.V. findest du hier .
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Die Aufgaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) können nur durch den großen Idealismus und die ständige Initiative unserer ehrenamtlichen Mitglieder erfüllt werden. Diese setzen ihre wertvolle Freizeit für uns alle ein und riskieren stellenweise beim Retten aus der Not sogar ihre eigene Gesundheit.
Dieser Idealismus und Einsatz für die gute Sache allein reicht aber nicht aus. Es bedarf auch der notwendigen Mittel, um erfolgreich sein zu können.
So müssen beispielsweise Materialien für die Schwimmausbildung von Kindern und Erwachsenen (Schwimmbretter, Schwimm-Nudeln, Tauchringe klein&groß, PullBuoys usw.) beschafft werden, auch für Rettungsschwimmausbildung werden Materialien benötigt wie z.B. eine Übungs- und Rettungspuppe, Gurtretter, Trainingshindernisse, Körperanzüge für's Kleiderschwimmen oder auch mal ein Wiederbelebungs-Phantom zum Üben der HLW. Ein AED Trainingsgerät für die erweiterte Ausbildung wäre für die EH- und SAN-Ausbildung künftig ergänzend wünschenswert. Unsere Mannschaft ist nur dann voll einsatzfähig, wenn alle gut ausgebildet und Rettungsmaterialien vollständig sowie funktionstüchtig sind. Wenn das neue Mömlinger Hallenbad errichtet ist, kann es sein, dass Materialunterbringungs-Möglichkeiten beschafft und errichtet werden müssen.
Für viele dieser dringend notwendigen Ausrüstungsgegenstände fehlen aber häufig die entsprechenden Geldmittel.
Wir freuen uns über eure Spendenbeteiligung auf unserem Konto:
Sparkasse Miltenberg-Obernburg
IBAN: DE29 7965 0000 0500 8768 91
BIC: BYLADEM1MIL
Haben Sie Fragen oder möchten Sie uns helfen, dann sprechen Sie uns an: moemlingen(at)bayern.dlrg.de
Auch kleinste Beträge wie 10 oder 20 Euro können einem Mitglied schon die Ausbildung vereinfachen. Gerne freuen wir uns auch über andere Beträge.
Bei Spenden bis 200,00 € gilt dein Kontoauszug mit der Spendenabbuchung bzw. -überweisung als Nachweis für das Finanzamt. Im Folgenden findest du ein Schreiben der DLRG, welches du zusätzlich beim Finanzamt einreichen kannst.
Freistellungsbescheid vom 30.11.2023 für die Jahre 2020-2022
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