Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Mömlingen e.V. findest du hier .
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Zur Form der Kündigung gibt es im nächsten Abschnitt Informationen.
Die Mitgliedschaft endet nach Kündigung immer zum Jahresende des laufenden Jahres. Rückwirkende Kündigungen gibt es nicht. Die Strukturen in der DLRG (dazu gehören u. a. Versicherungen und Vorhalt von Ausbildungen, Material, Lehrgangs-Organisation und die Weiterbildung von Ausbildern) sind im Laufe des Jahres bereits finanziert und in Form von Beitragsanteilen abgeführt. Eine unterjährige Kündigung kann daher erst zum 31.12. wirksam werden.
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft dennoch beenden wollen, dann nutzen Sie hier am besten die Schriftform oder alternativ eine Email an finanzen(at)moemlingen.dlrg.de
Schriftliche Kündigung kann erfolgen an:
Jede Kündigung wird - egal wer sie aus dem Vorstand erhalten hat - im Anschluss an den Schatzmeister weitergeleitet.
Die Kündigung muss enthalten:
Damit Ihre Kündigung wirksam wird, muss diese bis zum 30. November eingegangen sein.
Bitte klären Sie Unstimmigkeiten nicht durch Lastschrift-Rückholungen. Diese kosten den Verein sehr viel und ersetzen nicht Ihre Kündigung. Aus Gründen der Finanzierung der Ausbildungsstrukturen und Versicherungen für Mitglieder sind abgeführte Beitragsanteile während des Jahres nicht mehr von Bundes-, Landes- und Bezirksebene rückholbar. Auf diesem Schaden bleibt der Ortsverband bei Rückbuchungen zusätzlich sitzen.
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