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Mitgliedschaft - Wie und wann kann sie beendet werden

Zur Form der Kündigung gibt es im nächsten Abschnitt Informationen.

Die Mitgliedschaft endet nach Kündigung immer zum Jahresende des laufenden Jahres. Rückwirkende Kündigungen gibt es nicht. Die Strukturen in der DLRG (dazu gehören u. a.  Versicherungen und Vorhalt von Ausbildungen, Material, Lehrgangs-Organisation und die Weiterbildung von Ausbildern) sind im Laufe des Jahres bereits finanziert und in Form von Beitragsanteilen abgeführt. Eine unterjährige Kündigung kann daher erst zum 31.12. wirksam werden.

Kündigung der Mitgliedschaft

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft dennoch beenden wollen, dann nutzen Sie hier am besten die Schriftform oder alternativ eine Email an finanzen(at)moemlingen.dlrg.de

Schriftliche Kündigung kann erfolgen an:

  1. Schatzmeister Matthias Lehmair-Tauber, Schwabenstr. 12, 63785 Obernburg;
  2. Stv. Schatzmeister Andreas Schlüter, Im Paradies 10, 63853 Mömlingen oder an
  3. Vorsitzender Ralph Meinert, Finkenstr. 1, 63928 Eichenbühl-Riedern

Jede Kündigung wird - egal wer sie aus dem Vorstand erhalten hat - im Anschluss an den Schatzmeister weitergeleitet.

Die Kündigung muss enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift des zu kündigenden Mitglieds. Dies dient zur Autorisierung des Vorgangs und damit ggf. eine Bestätigung erfolgen kann.
  • Bei einem Familienmitglied bitte mitteilen, ob nur ein einzelnes Mitglied oder die ganze Familie austritt.
  • Bei einer Kündigung per Email ist diese erst nach einer Rückbestätigung per Email erfolgreich angenommen. (Spam-Filter können Ihre Email auch mal nicht ankommen lassen.)

Damit Ihre Kündigung wirksam wird, muss diese bis zum 30. November eingegangen sein.

Bitte klären Sie Unstimmigkeiten nicht durch Lastschrift-Rückholungen. Diese kosten den Verein sehr viel und ersetzen nicht Ihre Kündigung. Aus Gründen der Finanzierung der Ausbildungsstrukturen und Versicherungen für Mitglieder sind abgeführte Beitragsanteile während des Jahres nicht mehr von Bundes-, Landes- und Bezirksebene rückholbar. Auf diesem Schaden bleibt der Ortsverband bei Rückbuchungen zusätzlich sitzen.

 

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