Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

X. Schlussbestimmungen

Satzung DLRG Ortsverband Mömlingen e.V.

§37 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen können nur von der OV-Versammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung des DLRG LV Bayern e.V.. Zu einem Beschluss auf Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. §17 Abs.2 gilt entsprechend.
  2. Die beantragte Satzungsänderung muss im Wortlaut und mit schriftlicher Begründung mit der Einladung zur OV-Versammlung bekannt gegeben werden. Inhaltliche Änderungen vorliegender Anträge sind während der Beratung möglich. Ein so geänderter Antrag muss vor der Beschlussfassung im Wortlaut vorliegen und vorgelesen sein.
  3. Der OV-Vorstand wir ermächtigt, Satzungsänderungen, die von dem Registergericht oder von dem Finanzamt aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst zu beschließen und anzumelden.

§38 Auflösung

  1. Die Auflösung der DLRG OV Mömlingen e.V. kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens drei Wochen vorher einberufenen außerordentlichen OV Versammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. §17 Abs.2 gilt entsprechend.
  2. Bei Auflösung der DLRG OV Mömlingen e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an DLRG e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§39 Eintragung im Vereinsregister, Inkrafttreten

  1. Die vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 26.01.2007 errichtet.
  2. Sie tritt in Kraft, sobald der Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen ist.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.