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V. Jugend

Satzung DLRG Ortsverband Mömlingen e.V.

§10 Jugend

  1. Die DLRG-Jugend ist die Gemeinschaft junger Mitglieder der DLRG.
  2. Die Bildung einer Jugendgruppe im OV Mömlingen e.V. und die damit verbundenen jugendpflegerische Arbeit stellt ein besonderes Anliegen und eine bedeutende Aufgabe der DLRG dar. Die freiwillige selbstständige Übernahme und Ausübung der Jugendhilfe erfolgen auf der Grundlage der gemeinnützigen Zielsetzung der DLRG.
  3. Inhalt und Form der Jugendarbeit vollziehen sich nach der Landesjugendordnung, die von dem Landesjugendtag beschlossen wird, und der Zustimmung des LV-Rates bedarf.
  4. Der jeweilige OV - Jugendverband hat keine eigene Rechtsfähigkeit.
  5. Der Vorsitzende der Jugend ist Mitglied des Vorstandes des OV Mömlingen e.V. (§21 Abs.1 f).

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